Das Wichtigste: Seit dem 14. August 2026 gibt es in Google-Bewertungen die Option „Inhaberantwort melden". Nutzer können damit Antworten von Unternehmen als beleidigend, werblich oder datenschutzwidrig markieren. Google prüft und entfernt gemeldete Antworten. Für Inhaber heißt das: sachlich bleiben, keine Kundendaten in der Antwort nennen, keine Drohungen. Jede Antwort ist öffentlich und wird jetzt auch geprüft.
Plattform: Google Thema: Bewertungen
Was ist neu?
Neben jeder Inhaberantwort erscheint im Menü der Punkt „Inhaberantwort melden". Die Meldegründe entsprechen denen für Bewertungen: Beleidigung, Belästigung, persönliche Daten, Werbung, Themenfremdes. Google entfernt die Antwort bei Verstoß, die Bewertung bleibt stehen.
Welche Antworten sind jetzt riskant?
- Antworten, die den Kunden namentlich nennen, seine Bestellung, Behandlung oder Rechnung offenlegen. Das verstößt gegen die Datenschutzregeln und bei Ärzten zusätzlich gegen die Schweigepflicht.
- Antworten, die dem Bewerter Lügen oder Konkurrenz-Auftrag unterstellen, ohne Beleg.
- Antworten mit Rabattcodes oder Werbung für andere Leistungen.
Wie antwortest du richtig auf Kritik?
Danken, Bedauern in einem Satz, Lösung anbieten, ins Private verlagern: „Ruf uns bitte unter … an, wir klären das." Maximal vier Sätze. Wer die Antwort in unter 60 Minuten liefert, zeigt späteren Lesern, dass hier jemand hinschaut, das wirkt stärker als die Kritik selbst. Bei rechtswidrigen Bewertungen bleibt der Meldeweg über das Reviews Management Tool; wir stellen pro Kunde einen Löschantrag pro Woche.
Fazit
Antworten auf Bewertungen sachlich halten, keine Kundendaten nennen, keine Unterstellungen.
Quellen
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